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Jus emporii Bedeutung
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Jus emporii
Jus emporii (lat.), im Mittelalter das Recht mancher Städte, wonach alle durchgehenden Waren eine Zeitlang in der Stadt lagern und daselbst zum Verkauf ausgestellt werden mußten.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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